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   BSG, 23.11.1971 - 3 RK 8/70   

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https://dejure.org/1971,10871
BSG, 23.11.1971 - 3 RK 8/70 (https://dejure.org/1971,10871)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1971 - 3 RK 8/70 (https://dejure.org/1971,10871)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1971 - 3 RK 8/70 (https://dejure.org/1971,10871)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.11.1966 - 7 RKg 12/65

    Kindergeldanspruch - Aufenthaltsort des Kindes - Aufenthalt außerhalb des

    Auszug aus BSG, 23.11.1971 - 3 RK 8/70
    aus den Einnahmen zu decken waren° Abgesehen von der relativ geringen Belastung, die den Beigeladenen durch eine solche Nachentrichtung von Beiträgen an die Klägerin für das Jahr 4964 entstehen würde9 hatten sich die Beigeladenen mithin nicht darauf eingestellt" daß die Klägerin von ihren Rechten keinen Gebrauch mehr machen werde° Dem steht nicht entgegen, daß eine nachträgliche Minderung oder ein Wegfall der Grundlohnkürzung unter Umständen zu einer rückwirkenden Beitragserhöhung für 1964 bei solchen? gemäß 5 165 Abs° 1 Nr" 5 EVO versicherungspflichtigen Rentenantragstellern führen könnte, deren Antrag entweder überhaupt abschlägig beschieden oder denen die Rente erst von einem nach der Zustellung des positiven Rentenbescheides liegenden Zeitpunkt an gewährt werden ist° Sie nämlich hétten[ die Krankenversicherungsbeiträge gemäß 5 384 Abs" 5 Satz 2 iVm Satz 1 BVG insgesamt oder bis zum Beginn der Rente allein zu tragen (BSG 25, 295; 27, 206, 207)° 10.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 13/81

    Subsidiarität von Leistungspflichten aus der Familienkrankenhilfe bei eigener

    Da deren Eintrittspflicht sich auch auf Versicherungsfälle vor dem Beginn der Mitgliedschaft des M. erstreckte (BSG 31, 69, 79; BSozG, Urteil vom 28. April 1981 - 3 RK 8/70 = SozR 2200 RVO § 183 Nr. 35), war der Zuständigkeitswechsel im Versicherungsschutz des M. vollständig; Restwirkungen als Ansatz für zukünftige Forderungsübergähge nach § 205 c RVO aus den bis dahin bestehenden Eintrittspflichten der Klägerin blieben nicht.
  • BSG, 25.01.1972 - 9 RV 238/71
    645 f, 649" 624; 745; Bundesverwaltungsgericht und Hamburgisches OVG aaO; BMA; Rdsehr° vom 2° Juni 4969; BVBl 4969; 74; BSG 2; 284; 288; BSG 7; 499, 200 f; BSG 25, 62; 65 f; BSG9 BVBl 4965; 90; BSG; BVBl 4967; 446; BSG; BVBl 4970, 46; BSG9 3 RK 8/70 vom 23" Vovember 497dk Ein längerer Zeitablauf und weitere Umstände; die nach den jeweiligen Besonderheiten des einzelnen Falles und des zuständigen Rechtsgebietes zu beurteilen sind; müssen das (verspätete) Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben gegenüber dem Verpflichteten als illoyal" d"h° als pflicht- und gesetzeswidrig" erscheinen lassen; außerdem muß der Schuldner auf ein gleichbleibendes Verhalten des Gläubigers vertraut und daraus geschlossen haben dürfen sowie auch tatsächlich vertraut und angenommen haben; der andere werde sein Recht nicht mehr gegen ihn ausüben; und er muß sich.®rauf eingerichtet und entsprechende qq.
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